Es gibt keine feste Gruppe von Menschen, denen Aggression im Straßenverkehr vorgeworfen werden kann. Zum Drängler oder Raser kann eigentlich jeder werden. Dies liegt zum Teil daran, dass der Straßenverkehr häufig mit dem Rennsport-Gedanken belegt ist. Es geht darum, am schnellsten sein Ziel zu erreichen. Wer die freie Fahrt behindert, weil er beispielsweise „zu langsam“ unterwegs ist, wird oftmals Opfer von Aggression im Straßenverkehr. Nicht selten kommt es zur Nötigung.
Es wird nah aufgefahren, bewusst der Sicherheitsabstand missachtet, beleidigt, wild gestikuliert, die Lichthupe oder sogar die akustische Hupe betätigt, um deutlich zu machen: Du bist im Weg. Auf diese Bedrängung reagieren betroffene Autofahrer höchst unterschiedlich.
Manche machen direkt die Spur frei, werden aber ärgerlich, andere verfallen in einen „Jetzt-Erst-Recht“-Reflex. Sie provozieren ebenfalls, indem sie die Spur und ihr Tempo halten und den Weg nicht frei machen. Dadurch verschärft sich die Situation.
Im Grunde können zwei Arten von Aggression im Straßenverkehr unterschieden werden. Das ist
ein affektives, feindseliges Verhalten mit dem Ziel, andere bewusst zu schädigen
instrumentelle Aggression, welche eine Schädigung nur billigend in Kauf nimmt.
Während die erste Form vermutlich nur selten auftritt, ist das Ziel der zweiten die Verfolgung eigener Ziele ohne entsprechende Rücksichtnahme. Diese Form ist daher wesentlich häufiger. Nicht selten sind persönlicher Frust oder Zeitdruck für die Aggression im Straßenverkehr ursächlich.
Welche Strafe droht, wenn ich den Mittelfinger im Straßenverkehr zeige?
Zeigen Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer den Mittelfinger im Straßenverkehr, handelt es sich gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) um eine Beleidigung. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Lohnt sich eine Anzeige wegen einem Stinkefinger im Straßenverkehr?
Erstatten Sie eine Anzeige wegen einem Mittelfinger im Straßenverkehr, hat diese meist nur eine Aussicht auf Erfolg, wenn Zeugen belegen können, dass Sie tatsächlich beleidigt wurden. Andernfalls steht Aussage gegen Aussage und der Beschuldigte muss in aller Regel nicht mit einer Geldstrafe rechnen.
Welche Formen der Beleidigungen im Straßenverkehr gibt es noch?
Neben dem Mittelfinger kann es auch eine Beleidigung darstellen, wenn Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer den „Vogel“ zeigen oder diesen verbal beleidigen.
Was ist unter “ausbremsen” zu verstehen?
Bremsen Sie Ihr Fahrzeug plötzlich und ohne erkennbare Notwendigkeit ab, um das hinter Ihnen fahrende Kfz ebenfalls zum Bremsen zu bringen, wird von “ausbremsen” gesprochen.
Darf ich einen Drängler ausbremsen?
Nein. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt Fahrern von Kraftfahrzeugen das plötzliche Bremsen, wenn dafür kein triftiger Grund vorliegt. Das gilt auch, wenn der hinter Ihnen Fahrende Sie bedrängt. Hält er zudem den nötigen Sicherheitsabstand nicht ein, kann eine plötzliche Bremsung Ihrerseits fatale Konsequenzen haben.
Welche Sanktion droht, wenn ich jemanden ausbremse?
Geht mit Ihrem Verhalten eine Gefährdung einher, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Verursachen Sie einen Unfall, erhöht es sich auf 30 Euro.
Es herrscht Krieg auf deutschen Autobahnen – diese Ansicht vertritt wohl ein Großteil der Autofahrer. Meist gilt lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, eine Begrenzung der maximalen Höchstgeschwindigkeit suchen manche vergebens. Trotzdem geht es für einige Raser immer noch nicht schnell genug.
Durch dichtes Auffahren, das Betätigen der Lichthupe, das Behindern eines Überholvorgangs oder das Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer versuchen sie, schneller voranzukommen. Aus diesem Grund werden diese Autofahrer auch als „Drängler“ bezeichnet.
Ist das Drängeln auf der Autobahn strafbar?
Unter Umständen kann das Drängeln als Nötigung im Straßenverkehr gelten. Dies ist eine Straftat.
Wann dies der Fall ist und wie hoch beim Drängeln die Strafe ausfällt, definiert § 240 des Strafgesetzbuches (StGB):
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat und kann sogar mit bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden. Doch wann liegt eine Nötigung vor?
Was ist als Nötigung anzusehen?
Es handelt sich normalerweise um Nötigung, wenn ein Mensch durch Gewalt oder Androhung selbiger zu einer Tat oder dem Unterlassen einer solchen gezwungen wird. In diesem Fall liegt eine Straftat vor.
Wann liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor?
Der Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr kann beispielsweise dann erfüllt sein, wenn ein Fahrer einen anderen absichtlich ausbremst, ihm zu dicht auffährt oder ihn grundlos bei einem Überholvorgang behindert. Dabei kommt es jedoch stets auf den Einzelfall an.
Folgt auf eine Nötigung im Straßenverkehr ein Bußgeld?
Eine Nötigung kann drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Allein mit einem Bußgeld ist es daher meist nicht getan.
Wie wird eine Beleidigung im Straßenverkehr bestraft?
Für eine Beleidigung im Straßenverkehr, zum Beispiel das Zeigen eines Mittelfingers, wird üblicherweise eine Geldstrafe ausgesprochen. Der Strafrahmen für eine Beleidigung reicht jedoch gemäß § 185 StGB bis hin zu einer einjährigen Freiheitsstrafe.
Wie hoch kann die Geldstrafe für eine Beleidigung ausfallen?
Die Höhe dieser Geldstrafen richtet sich nach dem Einzelfall (insbesondere nach Tagessatz und Tagessatzhöhe).
Beispiele:
* Diese Strafen stammen aus diversen Gerichtsurteilen. Sie können nach individuellem Fall abweichen und richten sich unter anderem auch nach dem Verdienst des Betroffenen.
Drohen neben einer Geldstrafe weitere Konsequenzen für Beleidigungen im Straßenverkehr?
Ja, Beleidigungen im Straßenverkehr können ein Fahrverbot nach sich ziehen und aggressives Verhalten kann grundsätzlich auch eine MPU rechtfertigen. Nicht zuletzt kann unter Umständen wegen einer beleidigenden Äußerung oder entsprechender Gesten – wie etwa das Vogelzeigen – auch Schmerzensgeld gefordert werden.
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